Antwort Hat man eine Probezeit wenn man nach der Ausbildung übernommen wird? Weitere Antworten – Wie lange Probezeit nach Übernahme
Üblich sind drei Monate.Übernahme vom Ausbildungsbetrieb
Übrigens: Nach § 24 BBiG (Berufsbildungsgesetz) bist du nach Abschluss deiner Ausbildung automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn dich dein Betrieb weiter beschäftigt und ihr keinen gesonderten Vertrag vereinbart.Hier ein paar Alternativen:
- Studium. Mit einem Studium eröffnest du dir vielfältige Berufschancen.
- Weiterbildung. Eine Weiterbildung qualifiziert dich nach der Ausbildung für andere Aufgaben und ist eine gute Voraussetzung für deinen beruflichen Aufstieg.
- Auslandsaufenthalt.
- Arbeiten ohne festen Job.
Wie lange ist die Probezeit in der Ausbildung : Dauer der Probezeit
Laut §20 des Berufsbildungsgesetzes muss die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Grundsätzlich ist auch eine Verkürzung der Probezeit möglich, wenn du vor der Ausbildung schon in deinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet hast, zum Beispiel als Praktikant.
Wann darf keine Probezeit vereinbart werden
Die Probezeit entfällt, wenn das neue Arbeitsverhältnis zeitnah zum ursprünglichen Arbeitsverhältnis begonnen wird. Haben Arbeitnehmer:innen während ihrer ersten Anstellung bereits eine Probezeit von 6 Monaten hinter sich gebracht, ist eine erneute Probezeit bei Wiedereinstellung nicht rechtens.
Ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben : Eine Probezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden keine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart, greift die gesetzliche Kündigungsfrist mit Schließung des Arbeitsvertrags und beträgt vom ersten Tag an innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre vier Wochen zum 15.
Erfolgreiche Prüfung vor Ende der vereinbarten Ausbildungszeit. Findet die Gesellen- oder Abschlussprüfung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit statt, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung.
Nach einer bestandener Abschlussprüfung
Wurde die Prüfung bestanden, wurde das Ziel des Ausbildungsvertrages erreicht und er endet somit. Entscheidend ist hierbei der Termin der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss – denn das ist der letzte Prüfungstag.
Hat man nach der Abschlussprüfung frei
Ja, für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.Der ehemalige Azubi arbeitet aber nach Ausbildungsende einfach weiter in dem Betrieb. Passiert das, liegt automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Der ehemalige Azubi ist dann Arbeitnehmer in dem Unternehmen."Die erneute Probezeit hat aber rechtlich keine besondere Bedeutung. Denn der gesetzliche Kündigungsschutz besteht, sobald jemand länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist", so Meyer.
Eine Probezeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fehlt eine solche Abrede, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit nämlich keineswegs (außer in einem Berufsausbildungsverhältnis, siehe hierzu Punkt 2).
Was passiert mit Arbeitsvertrag bei Firmenübernahme : Der Gesetzgeber bezieht hier eindeutig Stellung: Bestehende Arbeitsverträge laufen automatisch zu denselben Konditionen (Lohn, Urlaubstage, etc.) weiter. Eine Kündigung mit dem Anlass “Betriebsübergang” ist somit rechtsunwirksam.
Wann gilt keine Probezeit : Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis entfällt die Probezeit. Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit.
Wann hat man keine Probezeit
Bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es keine Probezeit. Wer nach oder während der Probezeit eine weitere andere Fahrerlaubnisklasse erwirbt, der muss keine erneute Probezeit durchlaufen.
Der Auszubildende muss ggf. zur weiteren Teilnahme am Berufsschulunterricht angemeldet werden. Der Ausbildungsbetrieb muss sich diesbezüglich mit der zuständigen Berufsschule in Verbindung setzen und die Notwendigkeit der Teilnahme abklären.Hat der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden, muss der Ausbildungsvertrag nicht verlängert werden. Die Ausbildung endet dann an dem Tag, der im Ausbildungsvertrag als Enddatum angegeben ist.
Ist eine Ausbildung mit bestandener Prüfung beendet : Erfolgreiche Prüfung vor Ende der vereinbarten Ausbildungszeit. Findet die Gesellen- oder Abschlussprüfung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit statt, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung.