Antwort Hat Mieter Anspruch auf Badsanierung? Weitere Antworten – Hat man als Mieter Anspruch auf ein neues Bad
"Ein Anspruch auf eine neue Wanne, eine neue Toilette oder ein Waschbecken besteht für Mieter erst, wenn die vorhandenen Teile defekt sind", erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Der Vermieter muss also nur tätig werden, wenn etwas defekt ist.Der Vermieter muss auch die Sanitäranlagen erneuern, wenn diese abgenutzt sind. Dies ist nach 20 bis 30 Jahren üblich, hängt aber auch vom Einzelfall ab.Wann muss ein Bad erneuert werden Eine Pflicht zur Badsanierung gibt es nicht. Meist sollten aber nach 20 bis 30 Jahren Nutzung umfassende Erneuerungen stattfinden. Möchten Sie Ihrem Bad nach einigen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes einen neuen Anstrich verpassen, können Sie hier rund 10 Jahre anpeilen.
Wann muss ein Vermieter ein Bad erneuern : Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Zeitrahmen darüber, wann ein Vermieter ein Bad renovieren muss. Bei Bädern spricht man von einer Lebensdauer von etwa 25 Jahren. Ist deine Badezimmerausstattung deutlich älter, kannst du deinen Vermieter um ein Gespräch bitten.
Wer zahlt Badsanierung in Mietwohnung
Das Wichtigste in Kürze
Als Vermieter müssen Sie das Badezimmer im vertraglich vereinbarten Zustand erhalten. Alle darüberhinausgehenden Renovierungen muss der Mieter selbst bezahlen und von Ihnen genehmigen lassen. Sie dürfen verlangen, dass der Mieter die Änderungen bei Auszug wieder rückgängig macht.
Was muss der Vermieter nach 10 Jahren erneuern : Darunter fallen neue Tapeten und Bodenbeläge oder wenn Teile der Sanitäranlagen ausgetauscht werden. Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, wenn eine Wohnung baufällig ist oder weil ein Umbau vorgenommen wird. Die Kosten dafür sind komplett durch den Vermieter zu tragen.
Reparaturen im Bad zahlt im Prinzip der Vermieter. Nur dann, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder Schäden handelt, welche die Mieter zu verantworten haben, müssen sie auch selbst dafür aufkommen.
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es in Deutschland keine Sonderrechte für alteingesessene Mieter gibt. Das bedeutet, dass jeder Mieter, unabhängig von seiner Dauer des Wohnens in der Wohnung oder im Mietshaus, die gleichen Rechte und Pflichten hat.
Was muss der Vermieter im Bad erneuern
Rechtlich gesehen, ist der Vermieter lediglich dazu verpflichtet, das Badezimmer instand zu halten. Das bedeutet aber lediglich, dass das Badezimmer sowie die Sanitärelemente funktionieren müssen. Verschleiß wie oberflächliche Risse oder unschöne Fliesen mit tristem Flair müssen vom Mieter also in Kauf genommen werden.Reparaturen im Bad zahlt im Prinzip der Vermieter. Nur dann, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder Schäden handelt, welche die Mieter zu verantworten haben, müssen sie auch selbst dafür aufkommen.„Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge fachgerecht auszuführen. Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette 2 Jahre, bei allen übrigen Räumen 5 Jahre.
Vermieter ist verantwortlich für Instandhaltung
1 S. 2 BGB). Es gibt zwar keine feste Grenze, wie lang Silikonfugen halten sollten, man geht jedoch im Allgemeinen von einer Lebensdauer von maximal zehn Jahren aus. Spätestens dann solltest Du präventiv die Fugen erneuern lassen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Wer muss die neuen Silikonfugen im Bad bezahlen : Die Instandhaltung der Mietsache und hierzu zählt auch die Erneuerung der Silikonfuge, obliegt grundsätzlich dem Vermieter (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Mieter hat bereits bei „brüchigen“ Silikonfugen einen Anspruch auf Erneuerung.
Wer muss die Fugen im Bad erneuern : Ein brüchig gewordene Silikonfuge muss der Vermieter ersetzen. Denn schon begrifflich seinen solche Fugen kein Installationsgegenstand, befand das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.:5C 93/16), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum (Heft 20/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Sind Silikonfugen Mietersache
Das Urteil: Silikonfugen sind keine Kleinreparatur
Denn eine Silikonfuge ist kein „dem Mieter zugänglicher Installationsgegenstand für Wasser“. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegen den Mieter.
Vermieter sind für die Erneuerung zuständig
Geregelt wird das meist in einer Klausel im Mietvertrag. In manchen Fällen muss der Vermieter aber trotzdem für kleinere Schäden aufkommen. Abgrenzung müssen mitunter Gerichte übernehmen. Ein brüchig gewordene Silikonfuge muss der Vermieter ersetzen.