Antwort Kann Hausverwaltung Grundbuchauszug anfordern? Weitere Antworten – Wer hat ein Recht auf Grundbuchauszug
Grundsätzlich gilt: Das Grundbuch ist nur für Personen einsehbar, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten und Informationen über das Eigentum und die Belastungen des Grundstücks benötigen.Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern Nur Personen mit einem sogenannten „berechtigten Interesse“ können einen Grundbuchauszug anfordern und erhalten. Gemäß § 12 der Grundbuchordnung muss jeder Antragstellende dieses Interesse nachweisen. Der bearbeitende Beamte entscheidet, ob das berechtigte Interesse vorliegt.Grundbucheinsicht durch den Notar
Ein berechtigtes Interesse hat ein Antragsteller in jedem Fall, wenn er Eigentümer eines Grundstücks und Inhaber eines Rechts an einem Grundstück ist. Dabei ist unerheblich, ob diese Rechtsinhaberschaft im Grundbuch eingetragen ist oder nicht.
Hat Mieter Anspruch auf Grundbuchauszug : Ein Mieter ist grundsätzlich nur berechtigt, die Abteilung I (Eigentümernamen) des Grundbuchs einzusehen. Aus Abteilung II (z.B. Auflassungsvormerkungen, also Verkaufsabsichten) erhält er in der Regel ebenso wie aus Abteilung III (Grundschulden, Hypotheken) keine Informationen [Ausnahme: Der Nießbrauch (vgl.
Wer benötigt kein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme ins Grundbuch
Kein Interesse besteht, wenn ein Gläubiger Informationen über die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse eines Schuldners in Erfahrung bringen oder der Nachbar aus Neugier Einsicht nehmen möchte.
Hat Nachbar berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht : Berechtigtes Interesse des Mieters
Das berechtigte Interesse an der Grundbucheinsicht muss der Mieter in jedem Fall substanziiert darlegen. Kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht besteht, wenn der Antragsteller dadurch lediglich Informationen über die Vermögensverhältnisse seines Schuldners erlangen will.
Bejaht hat die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse in folgenden Fällen: Der Gläubiger, der eine Zwangsvollstreckung in den Grundbesitzes seines Schuldners beabsichtigt. Der Mieter in das zum Mietobjekt gehörende Grundbuch. Der Ehegatte, der einen Anspruch auf Zugewinnausgleich durchsetzen will.
Die Einsicht kann auf schriftlichen Antrag durch Zusendung eines unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszugs oder persönlich im Grundbuchamt erfolgen.
Was gilt als berechtigtes Interesse
Ein Interesse gilt als berechtigt, wenn die Sachlage nach rationaler Erwägung das Interesse rechtfertigt. Ein typisches Beispiel für berechtigtes Interesse ist die Einsicht in das Grundbuch bzw. das Beantragen eines Grundbuchauszugs.Das berechtigte Interesse kann u. a. nachgewiesen werden durch:
- Grundbucheintragung,
- Vorlage der Vollmachtsurkunde des Berechtigten,
- Vorlage des Vollstreckungstitels.
Beispiele für berechtigte Interessen
- Verhinderung von Betrug (Erwägungsgrund 47).
- Direktmarketing (Erwägungsgrund 47).
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Kunden (Erwägungsgrund 48).
wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht. Auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verhinderung von Betrug und zum Zwecke der Direktwerbung kann ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Wann ist ein Interesse berechtigt : “Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht, z.B. wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht.”
Was fällt unter berechtigtes Interesse : Beispiel. Ihr Unternehmen/Ihre Organisation hat ein berechtigtes Interesse, wenn die Verarbeitung in einem Kundenverhältnis stattfindet, wenn es personenbezogene Daten für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet, um Betrug zu verhindern oder die Netzwerk- und Informationssicherheit Ihres IT-Systems sicherzustellen.