Antwort Kann man dem Finanzamt eine E-Mail schreiben? Weitere Antworten – Wie kann ich eine E-Mail an das Finanzamt schreiben
Über den Menüpunkt „Steuererhebung“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Meinungen per E-Mail an Ihr Finanzamt zu richten.Das Programm „Sonstige Nachricht ans Finanzamt“ ermöglicht Ihnen die Übermittlung einer elektronischen Nachricht an das Finanzamt. Mit dieser Nachricht besteht auch die Möglichkeit, Dateianhänge zu senden. Ab sofort können Sie Belege in allen Bundesländern digital an das Finanzamt übermitteln.Zur Kontaktaufnahme mit ihrem Finanzamt empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich die Datenübermittlung mit ELSTER zu nutzen. Unter www.elster.de (Mein ELSTER) stehen Ihnen hierzu bereits mehrere Formulare zur Verfügung.
Kann man dem Finanzamt per E-Mail antworten : Ihr Finanzamt darf und wird Ihnen per E-Mail nur antworten, wenn Sie vorab die Erklärung zur E-Mail-Kommunikation unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail an das Finanzamt übersendet haben.
Kann man Fragen an das Finanzamt stellen
Was sind unverbindlichen Auskünfte vom Finanzamt Bei einer sogenannten unverbindlichen Auskunft können Sie sich kostenlos mit einer Frage an das zuständige Finanzamt wenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerbeamten bei einer unverbindlichen Auskunft nicht verpflichtet sind, auf die Anfrage zu antworten.
Wie reiche ich Unterlagen beim Finanzamt nach : Falls Ihr Finanzamt die Belege von Ihnen anfordert, können Sie diese einfach elektronisch mit Mein ELSTER übermitteln. Diese Funktion finden Sie in Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen -> alle Formulare -> Belegnachreichung zur Steuererklärung.
Unter der Telefonnummer 040 115 erreichen Sie den Telefonischen Hamburg Service, der Sie an Ihre zuständige Dienststelle weiter vermittelt. Weitere Kontaktdaten erhalten Sie auch auf den Seiten Ihres jeweiligen Finanzamtes.
Vorsprachen bei Ihrem zuständigen Finanzamt sind deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenn Sie Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben wollen, werden Sie gebeten, diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen.
Kann man bei Fragen beim Finanzamt anrufen
Unter der Telefonnummer 040 115 erreichen Sie den Telefonischen Hamburg Service, der Sie an Ihre zuständige Dienststelle weiter vermittelt. Weitere Kontaktdaten erhalten Sie auch auf den Seiten Ihres jeweiligen Finanzamtes.0800 522 533 5
Wir helfen Ihnen im besten Fall sofort weiter oder vermitteln Ihnen die richtige Ansprechperson in der Finanzverwaltung.Die gute Nachricht: Mit dem Finanzamt lässt sich reden und verhandeln. Grundsätzlich gilt aber zuallererst sicherzustellen, dass du alles unternommen hast, um Steuerschulden zu vermeiden.
Vorsprachen bei Ihrem zuständigen Finanzamt sind deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenn Sie Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben wollen, werden Sie gebeten, diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen.
Kann man Belege beim Finanzamt elektronisch einreichen : Sind Ihnen beispielsweise erstmals Aufwendun- gen entstanden, kann für die Bearbeitung Ihrer Steuer- erklärung die Vorlage von Belegen erforderlich sein. Falls Ihr Finanzamt die Belege von Ihnen anfordert, können Sie diese einfach elektronisch mit Mein ELSTER übermitteln.
Kann ich über ELSTER an das Finanzamt schreiben : Anträge und Mitteilungen, die weder einen Einspruch, eine Fristverlängerung noch eine Anpassung der Vorauszahlungen betreffen, können über Mein ELSTER als Sonstige Nachricht an das Finanzamt gesendet werden. Sie können dem Finanzamt Änderungen bei Ihrer Adresse mitteilen.
Kann man beim Finanzamt nachfragen
Bei einer sogenannten unverbindlichen Auskunft können Sie sich kostenlos mit einer Frage an das zuständige Finanzamt wenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerbeamten bei einer unverbindlichen Auskunft nicht verpflichtet sind, auf die Anfrage zu antworten.
Kann ich bei Finanzamt nach dem Stand der Bearbeitung fragen Haben Sie nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten, können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nachfragen, wann Sie damit rechnen können.Bei einer sogenannten unverbindlichen Auskunft können Sie sich kostenlos mit einer Frage an das zuständige Finanzamt wenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerbeamten bei einer unverbindlichen Auskunft nicht verpflichtet sind, auf die Anfrage zu antworten.
Wie Belege beim Finanzamt einreichen : Seit 2017 müssen Sie die Belege Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen. Stattdessen gilt die sogenannte „Belegvorhaltepflicht“ und das Finanzamt kann Belege stichprobenartig anfordern. Das bedeutet aber nicht, dass Sie keine Belege für die Steuererklärung haben müssen.