Antwort Wann muss ich mich bei der BG anmelden? Weitere Antworten – Wann muss man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden
Jedes frisch gegründete Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt oder ob Mitarbeiter beschäftigt werden.Wer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Verletztenrente der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist.Antwort: Viele Einzelunternehmer (Selbständige) müssen nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, sie können sich aber freiwillig dort versichern. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. in Gesundheitsdienst, in der Landwirtschaft) besteht jedoch eine Versicherungspflicht.
Was muss an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden : Meldepflichtig sind alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen oder tödlich verlaufen sind – siehe § 193 Abs. 1 SGB VII. Zu den 3 Tagen sind grundsätzlich Samstage sowie Sonn- und Feiertage mitzuzählen, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist erst später eingetreten.
Was passiert wenn man sich nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
Auch wenn Sie sich nicht anmelden, besteht für Ihre Beschäftigen Versicherungsschutz. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bei Ihrer Berufsgenossenschaft nicht erfasst sind, müssen Sie mit rückwirkenden Beitragsnachzahlungen bis zum Tag der Eröffnung Ihres Unternehmens rechnen.
Wer meldet mich bei der Berufsgenossenschaft an : Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer muss sich telefonisch oder schriftlich innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Füllen Sie dazu einfach den für Ihren Betrieb passenden Anmeldefragebogen aus und senden Sie ihn an die Mitgliederabteilung.
Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger, also etwa einer Berufsgenossenschaft, anzumelden. Das geht aus § 192 des Sozialgesetzbuches VII hervor.
Wer meldet Arbeitnehmer bei der BG
Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, deine neuen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Dein Arbeitnehmer muss hier keine Beiträge zahlen.