Antwort Wann und wie oft wird eine Inventur gemacht? Weitere Antworten – Wie oft muss man eine Inventur machen
Prinzipiell regelt § 240 HGB des Handelsgesetzbuches die Zeitpunkte einer Inventur. Das sind der Beginn einer Geschäftstätigkeit sowie die Auflösung oder der Verkauf eines Unternehmens. Zudem muss eine Inventur jährlich durchgeführt werden.Die gesetzliche Pflicht zur Inventur ergibt sich aus der Buchführungspflicht, die durch die Höhe des Umsatzes (mehr als 600.000 €), des Gewinns (mehr als 60.000 €) oder des Vermögens begründet wird. Konkret betrifft das alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.Die Inventur wird immer zum Ende eines Geschäftsjahres fällig. Für die meisten Betriebe fällt dieser Bilanzstichtag auf das Jahresende. Das bedeutet, dass die Inventur zum 31. Dezember erfolgen muss.
Wann Inventur erstellen : Die Stichtagsinventur können Sie bis zu 3 Monate zeitlich vorlagern oder bis zu 2 Monate nachlagern (§ 241 Abs. 3 HGB). Sie könnten also im Oktober oder im Februar die Inventur erstellen. Wenn Sie sich nach dem Stichtag zu lange Zeit lassen, riskieren Sie, dass Ihr Jahresabschluss nicht rechtzeitig fertig wird.
Wie oft Inventur im Jahr
Gemäß § 240 HGB (Handelsgesetzbuch) und § 140/141 AO (Abgabenordnung) ist jeder Kaufmann jährlich zu einer Inventur verpflichtet, in welcher er folgende Mittel erfasst: Grundstücke. Forderungen. Schulden.
Warum jährliche Inventur : Bei der Inventur stellen Unternehmen jährlich eine Liste ihrer Vermögen und Schulden auf. Das ist die Grundlage für ihre Bilanz. Wichtig ist es, die Inventur korrekt durchzuführen, sonst kann das Finanzamt die Buchhaltung für nichtig erklären und den gesamten Jahresabschluss aberkennen.
Allerdings besteht nach § 241a HGB insofern eine Ausnahme von der Inventurpflicht, als Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 EUR Umsatzerlöse und 60.000 EUR Jahresüberschuss aufweisen, von der Inventurpflicht befreit sind.
Der Inventurleiter kontrolliert, ob alle Aufnahmeorte erfasst sind, und zwar durch einen Rundgang und eine Nachprüfung, ob alle Aufnahmebereichsnummern durchgestrichen sind. Stichproben sind in repräsentativer Anzahl vom Kontrolleur nach dem Zufallsprinzip selbst zu treffen.
Wer ist verpflichtet eine Inventur zu machen
Sowohl Freiberufler als auch sämtliche Unternehmer, die ihre Gewinne anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, müssen rein gesetzlich keine Inventur vornehmen. Gesetzliche Pflicht: Neben dem Eigeninteresse besteht in Deutschland darüber hinaus die gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Inventuren.Warum führt man eine Inventur durch Zunächst liegt es im eigenen Interesse festzustellen, ob die Buchbestände mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmen. Treten beispielsweise regelmäßig Fehlmengen auf, kann dies ein Indiz für eine unsaubere Bestandsführung oder sogar für Schwund und Diebstähle sein.Die jährliche Inventur muss nur dann durchgeführt werden, wenn sein Jahresumsatz an zwei aufeinanderfolgenden Abschluss-Stichtagen über 600.000 € und sein Gewinn über 60.000 € liegt. Freiberufler müssen prinzipiell erstmal keine Inventur durchführen, sind allerdings den Vorgaben des Steuerrechts unterworfen.
Die Inventur und das daraus ermittelte Inventar sind Grundlage für die Bilanz. Wenn also die Inventur nicht richtig gemacht wird, hat dies schwerwiegende Auswirkungen auf die Bilanz. Daher sollte eine Inventur auch genau, lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Was passiert wenn man keine Inventur macht : Eine nicht ordnungsmäßige Inventur führt dazu, dass selbst die ansonsten nicht zu beanstandende Buchführung des Inventur- und des Folgejahres verworfen werden kann. Es droht dann die Schätzung des Jahresgewinns im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung.
Was muss bei der Inventur gezählt werden : Die körperliche Inventur
Im Rahmen der körperlichen Bestandsaufnahme zählen, wiegen und messen Sie Ihre betrieblichen Vermögensgegenstände – genauer gesagt das körperliche Vermögen bzw. Ihren Lagerbestand. Sie können bei der Inventur auch schätzen.
Wer hat Inventurpflicht
Zur Aufstellung eines Inventars ist grundsätzlich jeder Kaufmann gemäß § 240 HGB verpflichtet – zusätzlich zur Bilanz und der Gewinn– und Verlustrechnung. Kaufleute, die innerhalb von 2 Wirtschaftsjahren an den Stichtagen einen Umsatz von unter 600.000 € sowie einen Jahresüberschuss von unter 60.000 € erzielt haben.