Antwort Wer bekommt eine Reha? Weitere Antworten – Welche Voraussetzungen für eine Reha
Voraussetzungen
- Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert.
- Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht.
- Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)
Schritt für Schritt zur Rehabilitation
- Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus.
- Fügen Sie den Befundbericht oder das Gutachten Ihres Hausarztes bei.
- Warten Sie die Beurteilung ab.
- Treffen Sie Ihre Auswahl.
- Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und Ihren Arzt, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde.
Häufige Gründe für Kur & Reha
- Alkoholsucht. Alkoholsucht ist eine seelische Erkrankung,
- Angststörungen. Angststörungen zählen mit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die eine Reha erforderlich machen.
- Asthma.
- Bandscheibenvorfall.
- Brustkrebs.
- COPD.
- Depression.
- Herzinfarkt.
Für welche Krankheiten gibt es eine Kur :
- Koronare HerzkrankheitHerzmuskelschwächeOP bei HerzklappenfehlerKardiovaskuläre RisikofaktorenGefäßerkrankungenLungenembolieHerzrhythmusstörungenLungenerkrankungenSportmedizinische FragestellungenSonstige Herzerkrankungen.
- Informationen zur Reha.
Wer entscheidet ob man zur Reha muss
Die Rentenversicherung prüft
Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen geeignet sein.
Kann jeder zur Reha : Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.
Wann ist die Krankenkasse als Kostenträger für die Reha zuständig Die gesetzlicheKrankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Dient die Reha beispielsweise dem Erhalt der Erwerbstätigkeit, richtet sich der Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung.
Demnach lassen sich drei verschiedene Formen der Rehabilitation unterscheiden: die Frührehabilitation, die Anschlussrehabilitation und das medizinische Heilverfahren. Frührehabilitation bezeichnet die Schnittstelle zwischen der akuten Behandlung in der Klinik und der medizinischen Rehabilitation.
Wann kommt eine Reha in Frage
Bevor Sie eine Reha-Maßnahme beantragen können, stehen in der Regel ambulante Therapien an, wie zum Beispiel Physiotherapien oder andere Heilbehandlungen vor Ort. Wenn diese ausgeschöpft sind, keinen weiteren Erfolg bringen oder nicht ausreichend sind, kann der behandelnde Arzt/Ärztin eine Reha-Maßnahme empfehlen.Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist.Die Kosten betragen für 1 Woche 699 Euro, für 2 Wochen 1379 Euro und für 3 Wochen 2089 Euro.
Ob eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha von Nöten ist, hängt vom Krankheitsbild ab. Generell genehmigen Krankenkassen – wie auch die gesetzliche Rentenversicherung – eine stationäre Reha erst dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen.
Wann ist eine stationäre Reha sinnvoll : Eine stationäre Reha kann notwendig sein, wenn ein Patient durch einen gesundheitlichen Schaden oder eine bestehende Krankheit seelisch, geistig oder körperlich stark beeinträchtigt ist und er dadurch dauerhaft im Alltag eingeschränkt ist.
Wie viel kostet eine 3 wöchige Reha : Die Kosten betragen für 1 Woche 699 Euro, für 2 Wochen 1379 Euro und für 3 Wochen 2089 Euro.
Wer zahlt die Reha Krankenkasse oder Rentenversicherung
Solange Sie im Berufsleben stehen, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für Ihre Reha – an diese stellen Sie auch den Reha-Antrag. Wenn Sie in Rente sind, dann ist Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig und entsprechend auch Adressat für die Antragsstellung.
Wann ist die Krankenkasse als Kostenträger für die Reha zuständig Die gesetzlicheKrankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Dient die Reha beispielsweise dem Erhalt der Erwerbstätigkeit, richtet sich der Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung.Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme. Wenn Sie eine Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen, sollte der Antrag hierfür bereits im Krankenhaus gestellt werden.
Wann bekommt man eine Reha von der Rentenversicherung : Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.