Antwort Wer muss die Energiepauschale beantragen? Weitere Antworten – Was muss ich tun um die 300 € Energiepauschale zu bekommen
Wie bekomme ich die Energiepauschale In der Regel erhalten Sie die Energiepauschale automatisch über Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Selbstständige und Freiberufler sowie Freiberuflerinnen können die 300 Euro vom Staat dagegen einfach bei ihrer Steuer-Vorauszahlung im jeweiligen Quartal abziehen.Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.Dabei stehe jedem Berufstätigen die 300-Euro-Pauschale zu, der mindestens an einem Tag im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis hatte. Eben diese können das Geld nachträglich vom Staat bekommen, solange sie eine Steuererklärung einreichen. Dabei ist grundsätzlich kein Extra-Antrag nötig.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Energiepauschale zu zahlen : Arbeitgeber sollen die Energiepreispauschale mit der ersten, nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen. In der Regel hat die Auszahlung an die Beschäftigten deshalb im September 2022 zu erfolgen.
Wie fordere ich die Energiepauschale an
Wie erhalte ich die Energiepauschale über die Steuererklärung Im Prinzip müssen Sie lediglich eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob ein Anspruch auf die Energiepauschale besteht.
Was tun wenn man die Energiepauschale nicht bekommen hat : Was tun, wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt Bekommen Sie die Energiepauschale nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt, haben aber Anspruch auf diese, müssen Sie selbst aktiv werden. Sie müssen die EPP dann bei Ihrer Steuererklärung für 2022 geltend machen.
In Fällen, in denen der Arbeitgeber keine Energiepauschale ausbezahlen muss, können Arbeitnehmer über die Einkommenssteuererklärung 2022 an die Energiepreispauschale gelangen. Auch Minijobber, welche die Bestätigung ihres ersten Dienstverhältnisses versäumt haben, sollten sich auf diesem Weg ihr Geld zurück hohlen.
Nach Aussage des VLH muss dann zur Einkommensteuererklärung zusätzlich die Anlage „Sonstiges“ eingereicht werden. Dort ist schlicht in Zeile 14 anzugeben, dass man die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber nicht erhalten hat.
Wie hole ich mir als Arbeitgeber die Energiepauschale zurück
Wie bekomme ich als Arbeitgeber die Kosten für die Energiepreispauschale (2022) zurück Die Refinanzierung findet über die Lohnsteueranmeldung statt. Als Arbeitgeber können Sie die EPP gesondert dem Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen.Der Anspruch auf diesen Zuschuss besteht nämlich trotzdem. Und Sie erhalten den Betrag spätestens durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt. Das gilt besonders für alle mit Minijob. Hierfür müssen Sie lediglich den „Mantelbogen“ der Steuererklärung sowie die Zeilen 13 und 14 der Anlage „Sonstiges“ ausfüllen.Rentnerinnen und Rentner, die ihre Energiepauschale noch nicht erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni aktiv werden. Um die 300 Euro zu bekommen, muss ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt werden.
Eine gesonderte Eintragungsmöglichkeit für die bereits ausgezahlte EPP oder zur Beantragung der Auszahlung der EPP für Erwerbstätige ist in den Erklärungsvordrucken 2022 und in ELSTER nicht vorgesehen.
Wie beantrage ich die EPP in der Steuererklärung : Das Finanzamt berücksichtigt die EPP grundsätzlich automatisch. Dies wird auch in der Anleitung zur Anlage Sonstiges zu den neuen Zeilen 13 und 14 deutlich.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die 300 Euro zu zahlen : Der Bundestag hat das Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen. Darin enthalten sind einmalig 300 Euro Energiepreispauschale. Ab September müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Geld mit der Lohnabrechnung auszahlen.
Wo trage ich die 300 Euro Energiepauschale für Rentner in der Steuererklärung ein
Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung. Es gilt also: die 300 Euro Energiepreispauschale müssten in der Angabe Ihrer gesamten Bruttorente für das Jahr 2022 mit einberechnet sein und auch so in Ihrer Steuererklärung eingetragen werden.
Beantragung erfolgt über die Steuererklärung 2022
Grundsätzlich ist für die Auszahlung der Energiepreispauschale kein Extra-Antrag nötig. Lediglich Minijobber müssen zusätzlich die Zeilen 13 und 14 der Anlage "Sonstiges" ihrer Steuererklärung ausfüllen.Hierfür müssen Sie lediglich den „Mantelbogen“ der Steuererklärung sowie die Zeilen 13 und 14 der Anlage „Sonstiges“ ausfüllen.