Antwort Werden meine Internetsuchen überwacht? Weitere Antworten – Wird der Suchverlauf überwacht
Wenn wir im Internet surfen, sind wir uns der elektronischen Spuren, die wir hinterlassen, oft nicht bewusst. Behörden und Regierungen sind in der Lage, unsere Online-Aktivitäten auf verschiedene Weise zu verfolgen, z. B. über unsere IP-Adressen, Cookies und den Suchverlauf.Wenn jemand versuchen würde, Ihren Suchverlauf aufzudecken, wäre dies auf Ihrem Gerät nicht möglich. Während Sie im Inkognito-Modus im Internet surfen, sind Ihre IP-Adresse und Ihr Browserverlauf für andere Websites und Ihren Internetanbieter weiterhin sichtbar.„Bei der härtesten Linie dürfen sich Arbeitgeber die Geräte angucken und auch den Browserverlauf nachvollziehen“, sagt Schipp. Gilt ein beschränktes Zugriffsrecht für das Internet – etwa dass der private Gebrauch nur außerhalb der Arbeitszeit zulässig ist – dürfe der Arbeitgeber Browserverläufe ebenfalls prüfen.
Wer kann sehen was ich im Internet mache : Ja, Ihr WLAN-Anbieter – auch Internet Service Provider (ISP) genannt – kann sehen, wonach Sie suchen und welche Websites Sie besuchen, auch wenn Sie sich im Inkognito-Modus befinden. Auch der Eigentümer des Routers kann in den Routerprotokollen sehen, wonach Sie suchen.
Kann die Polizei mein Google Verlauf sehen
Google selbst legt Daten infolge eines behördlichen Ersuchens nur offen, wenn ein gerichtliches Verfahren vorliegt, auch wenn das Ersuchen in Ihrem Namen erfolgt. Ausnahmen können lediglich in Notfällen gemacht werden.
Kann die Polizei mein Internet überwachen : Mit einer Änderung der Strafprozessordnung (§§ 100a, 100b StPO) wurde der heimliche staatliche Onlinezugriff nun in normalen Strafverfahren erlaubt. Ursprünglich war dieser starke Eingriff in die Privatsphäre der Abwehr terroristischer Gefahren durch das Bundeskriminalamt vorbehalten.
Ihr Name und Ihr Profilbild sind in Google-Diensten, in denen das Hauptprofil Ihres Google-Kontos angezeigt wird, für andere Nutzer dieser Dienste sichtbar, etwa wenn Sie kommunizieren oder Inhalte teilen.
Ihr privates Handy darf der Arbeitgeber nicht kontrollieren.
Wie kann Arbeitgeber Internetnutzung kontrollieren
Die private Internetnutzung unterliegt dem Telekommunikationsgesetz, genauer gesagt dem Fernmeldegeheimnis. Das heißt, der Arbeitgeber darf das private Surfen nicht überwachen, protokollieren oder überprüfen.Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.Google selbst legt Daten infolge eines behördlichen Ersuchens nur offen, wenn ein gerichtliches Verfahren vorliegt, auch wenn das Ersuchen in Ihrem Namen erfolgt. Ausnahmen können lediglich in Notfällen gemacht werden.
Die Polizei will die Daten aus den Handys und Smartphones auszulesen, um Beweismittel zu finden. Insbesondere Handys sind fast immer mit einer PIN oder einem Entsperrcode gesichert. Um das Handy auslesen zu können, benötigt die Polizei jedoch die PIN bzw. den Entsperrcode des Handys.
Wer kann sehen was ich gegoogelt habe : Wer kann meine Daten sehen
- Privat: Nur für mich sichtbar.
- Jeder: Für jeden sichtbar.
- Personen, mit denen Sie interagieren: Sichtbar für Personen, mit denen Sie z. B.
- Meine Organisation: Sichtbar für alle in Ihrer Organisation, z. B.
- Familie: Sichtbar für alle in Ihrer Familiengruppe.
Ist Surfen im Internet ein Kündigungsgrund : Im schlimmsten Fall kann das private Surfen am Arbeitsplatz sogar zu einer (fristlosen) Kündigung führen. Das Landarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat 2016 entschieden, dass das exzessive private Surfen ein „wichtiger Grund“ im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung darstellen kann (LAG, Az. 5 Sa 657/15).
Was kann die IT Abteilung sehen
Diese Aufgaben übernimmt das IT-Team
- Analyse der Anforderungen an die IT.
- Entwicklung und laufende Anpassung der IT-Strategie.
- Planung der erforderlichen Ressourcen.
- Budgetermittlung für die Geschäftsplanung.
- Portfoliomanagement der angebotenen IT-Dienste.
Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen Ortungssysteme nur zur Koordinierung der Außendienst-Einsätze und zur Sicherheit der Beschäftigten eingesetzt werden, nicht jedoch zur Mitarbeiter-Überwachung. Und: Auch für die Ortung Ihrer Dienstfahrten braucht Ihr Arbeitgeber Ihre Einwilligung.Die private Internetnutzung unterliegt dem Telekommunikationsgesetz, genauer gesagt dem Fernmeldegeheimnis. Das heißt, der Arbeitgeber darf das private Surfen nicht überwachen, protokollieren oder überprüfen.
Wie kann ich herausfinden ob gegen mich ermittelt wird : es besteht keine Pflicht der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, ob gegen jemanden ermittelt wird. Wenn begründeter Verdacht besteht, dass eine Anzeige erstattet wurde, kann man eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft stellen und um Auskunft bitten. Dies ergibt sich aus § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO.