Antwort Wie hoch darf die eigene Rente sein dass die Witwenrente nicht gekürzt wird? Weitere Antworten – Wie hoch darf die eigene Rente sein damit die Witwenrente nicht gekürzt wird
Für den Fall, dass die Altersrente nicht höher als 830 Euro brutto im Monat ist, wird die Hinterbliebenenrente in keinem Fall gekürzt – wenn keine weiteren Einkünfte hinzukommen.Die Rente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berechnet und ist unterschiedlich hoch. Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent, die große Witwen- oder Witwerrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (in bestimmten Fällen 60 Prozent).Grundsätzlich rechnet die Rentenversicherung die eigene Rente sowie sämtliche eigene Einkünfte auf die Witwenrente an. Dadurch kann die Witwenrente manchmal gekürzt oder sogar vollständig gestrichen werden. Das hängt in erster Linie von den Einkünften des Hinterbliebenen ab.
Bei welchem Einkommen bekomme ich keine Witwenrente : Der Einkommensfreibetrag für Witwenrenten liegt seit 1.7.2023 bei 992,64 Euro.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt 2024
Um eine mögliche Kürzung zu errechnen, wird ein Freibetrag für Hinterbliebenenrente von 992,64 Euro (2024) vom Netto-Einkommen abgezogen. Bei Kindern mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich dieser Freibetrag.
Was passiert mit meiner Witwenrente wenn ich selber in Rente gehe : Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente gezahlt.
Wann wird die Hinterbliebenenrente gekürzt Die Rentenversicherung zahlt eine abschlagsfreie Hinterbliebenenrente, falls Dein Ehepartner 65 Jahre geworden ist. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor dem im Gesetz genannten abschlagsfreien Rentenalter beginnt.
Um sich nicht allein darauf zu stützen, können Witwen und Witwer etwas zu ihrer Hinterbliebenenrente hinzuverdienen. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ob und wieviel das vom Einkommen ist, hängt vom Nettobetrag ab.
Wird das eigene Einkommen auf die Witwenrente angerechnet
Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden. Es kommt also auf Ihre individuelle Situation an.Übersteigt das Gesamteinkommen der Witwe aus eigenem Einkommen und der Witwenpension (mit Ausnahme des besonderen Steigerungsbetrages) € 8.460,– monatlich, so wird die Witwenpension um den € 8.460,– übersteigenden Betrag gekürzt.Jedes Jahr ändert sich zum 1. Juli durch die gesetzlich geregelte Rentenanpassung auch der Freibetrag, den Witwen oder Witwer neben ihrer gesetzlichen Hinterbliebenenrente dazuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Fast jede zehnte Witwen- oder Witwerrente entfällt durch die Einkommensanrechnung komplett.
Sind die so ermittelten Nettoeinkünfte insgesamt höher als der Freibetrag für den Hinzuverdienst, kommt es zu einer Rentenkürzung. Konkret werden dann 40 Prozent der Nettoeinkünfte, die den Freibetrag überschreiten, von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Wann wird mir die Witwenrente gekürzt : Wann wird die Hinterbliebenenrente gekürzt Die Rentenversicherung zahlt eine abschlagsfreie Hinterbliebenenrente, falls Dein Ehepartner 65 Jahre geworden ist. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor dem im Gesetz genannten abschlagsfreien Rentenalter beginnt.
Wie wird eigenes Einkommen auf die witwenpension angerechnet : der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, muss die Rente die vollständige Ersatzfunktion nicht mehr erfüllen. Daher wird ein eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, was eine Reduzierung oder sogar den vollständigen Entfall der Rentenzahlung zur Folge haben kann.
Wann wird die Witwenrente gekürzt
Wie schon erwähnt, wird Ihre Witwenrente um einen Abschlag gekürzt, wenn Ihr/e Ehepartner/in vor dem 65. Geburtstag stirbt. Wie hoch der Abschlag ausfällt, ist vom Lebensalter abhängig: Beginnt die Witwenrente vor dem 62.
Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden. Es kommt also auf Ihre individuelle Situation an.Abschläge und Abzüge schmälern die Witwenrente
Die Rechnung sieht wie folgt aus: Von den 2.200 Euro werden 7,2 Prozent abgezogen, bleiben also 2.041 Euro. 60 Prozent davon ergeben eine Witwenrente von 1.225 Euro. Davon gehen noch Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.