Antwort Wie lange dauert es bis man einen Reha Termin bekommt? Weitere Antworten – Wie lange dauert es bis zum Reha antritt
Wie lange ist die Reha-Wartezeit nach der Bewilligung Nach der Bewilligung eines Reha-Aufenthaltes kann man mit einer Wartezeit von drei bis acht Wochen bis zum Beginn der Rehabilitation rechnen. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.Von der Kostenzusage bis zur Terminzustellung durch die zugesagte Rehaklinik dauert es je nach Aktenlage bis zu zwei Wochen. Die Wartezeit bis zum wirklichen Reha-Antritt ist abhängig von der Belegungssituation der zugesagten Klinik.Wie lange muss ich warten, bis ich eine Reha beginnen kann Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Rehaplatz beträgt einige Wochen bis wenige Monate. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt man bei manchen Rehakliniken derzeit sogar auf Wartezeiten von bis zu einem Jahr!
Kann ich den Zeitpunkt der Reha selbst bestimmen : Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt im Reha-Antragsformular Ihre Wunschklinik angeben. Haben Sie das nicht getan und Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt: Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.
Kann man den Termin für die Reha verschieben
Um den Termin einer stationären Reha oder die Teilnahme an ambulanten Reha-Leistungen zu verlegen, sollten die Betroffenen mit der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung in Kontakt treten und dort um eine Verschiebung bitten. Sinnvoll ist es, auch die zuständige Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen.
Wer entscheidet in welche Reha man kommt : Die Rentenversicherung bewilligt Wunschklinik
Der Kostenträger Ihrer Reha kommt Ihren berechtigten Wünschen nach und Sie erhalten den Bewilligungsbescheid.
Auch wenn Sie sich nicht in einer Rehabilitationseinrichtung befinden, können Sie Möglichkeiten finden, körperliche Aktivität in Ihren Alltag einzubauen. Sie können zum Beispiel spazieren gehen, Yoga machen oder an einem Fitnesskurs teilnehmen.
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Der Kostenträger Ihrer Reha – beispielsweise Ihr Rentenversicherungsträger – muss Ihren berechtigten Wünschen nachkommen.
Wer entscheidet in welche Rehaklinik man kommt
Der Kostenträger, das heißt die Krankenkasse oder Rentenversicherung, hat die Pflicht, Ihren Wunsch bei der Bewilligung zu berücksichtigen, sofern dieser berechtigt ist. Das betrifft im Übrigen keineswegs nur den Ort, sondern auch den Zeitraum und die Art der Reha (stationär oder ambulant).Die Rentenversicherung bewilligt Wunschklinik
Der Kostenträger Ihrer Reha kommt Ihren berechtigten Wünschen nach und Sie erhalten den Bewilligungsbescheid.