Antwort Wie lange kann die Polizei ein Kontaktverbot aussprechen? Weitere Antworten – Wie lange darf die Polizei ein Kontaktverbot aussprechen
Normalerweise ist das Kontaktverbot auf sechs Monate befristet, kann aber unter Umständen auch verlängert werden. In bestimmten Situationen kann das Kontaktverbot allerdings auch von der Polizei angeordnet werden, beispielsweise bei häuslicher Gewalt oder Stalking.Wie lange gilt das Annäherungsverbot Das Annäherungsverbot ist laut Gesetz zu befristen. In der Regel befristet das Familiengericht eine einstweilige Verfügung auf sechs Monate. Diese Frist kann aber auch verlängert werden, wenn es die Umstände des Falls gebieten.Die Polizei be- endet den Platzverweis und das Kontaktverbot auch, wenn das Opfer den Täter freiwillig wieder in die Wohnung aufnimmt. Allein der Platzverweis wird aufgehoben, wenn das Opfer aus der Wohnung auszieht. Die Polizei teilt dem Opfer und dem Täter nach Möglichkeit das Ende der Maßnahme mit.
Kann man ein Kontaktverbot aufheben : Ein Kontaktverbot im Zivilrecht kann in der Regel durch einen gerichtlichen Beschluss aufgehoben werden. Hierfür müssen die Gründe, die zum Erlass des Kontaktverbots geführt haben, entfallen sein. Auch eine Änderung der Umstände, die zur Anordnung des Kontaktverbots geführt haben, kann eine Aufhebung rechtfertigen.
Was kann ich gegen ein Kontaktverbot tun
Beim Amtsgericht kann ein Antrag auf "Erlass einer Schutzanordnung" nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) beantragt werden, beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Diesen Antrag kann das Opfer allein, mit Hilfe einer Unterstützungseinrichtung oder auch mit anwaltlicher Hilfe stellen.
Was tun gegen Kontaktverbot : Sollte Ihnen gegenüber jemand mit der Beantragung eines Kontaktverbotes drohen, so können Sie zum eigenen Schutz eine sogenannte Schutzschrift bei Gericht einreichen. Diese wird hinterlegt und muss berücksichtigt werden, sollte das Opfer tatsächlich einen Antrag auf Kontaktverbot stellen.
Ergänzend kann die Polizei auch ein Rückkehr- und Annäherungsverbot aussprechen. des Kindergartens und der Schule mitbetroffener Kinder.
Verstößt ein Antragsgegner gegen die erwirkten Gewaltschutzanordnungen nach § 1 GewSchG, macht er/sie sich strafbar (§ 4 GewSchG). Das Gesetz sieht in diesem Falle Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor (bis 30. September 2021 lag die Höchststrafe bei einem Jahr).
Wer zahlt bei Kontaktverbot
Die Kosten trägt letztlich derjenige, der in dem Verfahren (nach der mündlichen Verhandlung) unterliegt. Wehrt man sich nicht gegen einen Gewaltschutzbeschluss trägt man auch in jedem Fall die Kosten. Es lohnt sich daher schon unter diesem Punkt regelmäßig eine mündliche Verhandlung zu beantragen.Besonders dramatisch: Ein Verstoß gegen eine Anordnung dieses sogenannten Gewaltschutzbeschlusses stellt eine Straftat dar und wird gem. § 1 GewSchG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Außerdem droht bei Verstößen ein nicht unerhebliches Zwangsgeld.Unter welchen Voraussetzungen wird ein Kontaktverbot erlassen
- Der Täter verletzt das Opfer an Körper, Leben oder seiner Freiheit.
- Der Täter droht eine der oben genannten Verletzungen glaubhaft und ernsthaft an.
- Der Täter dringt widerrechtlich in die Wohnung des Opfers ein.
- Der Täter stalkt das Opfer.
Das einzige mögliche Rechtsmittel ist die Beantragung einer mündlichen Verhandlung. Das Gericht muss dann zügig einen Termin ansetzen, zu dem der Antragsteller und der Antragsgegner erscheinen müssen. Nach diesem Termin muss das Gericht neu bewerten, ob der Gewaltschutzbeschluss bestehen bleibt oder aufgehoben wird.
Was kostet ein gerichtliches Kontaktverbot : Der Verfahrenswert für den Antrag auf Kontaktverbot und Betretungsverbot beläuft sich gem. § 49 Abs. 1 Hs. 1 FamGKG auf 2.000,00 EUR je Auftraggeber, insgesamt somit auf 6.000,00 EUR (§ 33 Abs.
Wer entscheidet über Kontaktverbot : Ein Kontaktverbot kann ein Amtsgericht auf Antrag des Klägers nach § 1 und § 2 Gewaltschutzgesetz erlassen. Das Kontaktverbot ist in der Regel zeitlich befristet. Verstößt ein Antragsgegner gegen die erwirkten Gewaltschutzanordnungen nach § 1 GewSchG, macht er/sie sich strafbar (§ 4 GewSchG).
Was passiert wenn man gegen das Annäherungsverbot verstößt
Wer ein Annäherungsverbot oder Kontaktverbot missachtet und der Person weiterhin nachstellt, macht sich strafbar. Gemäß § 4 GewSchG ist in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder auch eine Geldstrafe für den Stalker möglich.