Antwort Wie schreibt man eine Kündigung für den Arbeitgeber? Weitere Antworten – Wie formuliert man eine Kündigung an den Arbeitgeber
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Vertragspartner], hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ______ ordentlich und fristgerecht zum ______ oder zu nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.Aufbau und Inhalt des Kündigungsschreibens
- Name und Anschrift des Absenders.
- Name und Anschrift des Adressaten.
- Ausstellungsort und -datum.
- Betreff.
- Persönliche Anrede.
- Kündigungserklärung.
- Optionale Ergänzungen.
- Grußformel.
Welche Form muss ein Kündigungsschreiben haben
- Ihr Name mit Anschrift und Datum.
- Name und Adresse Ihres Arbeitgebers.
- Betreffzeile mit Hinweis auf Kündigung.
- Ansprache des Empfängers (falls unbekannt, wählen Sie „Sehr geehrte Damen und Herren“)
- Ausformulierung Ihrer Kündigung mit Kündigungszeitpunkt.
Wie sagt man dem Arbeitgeber Dass man kündigt : Wir haben ein paar Tipps für Sie.
- Ihr Chef sollte als erstes von der Kündigung erfahren. Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss zwar immer schriftlich erfolgen, dennoch sollten Sie Ihrem direkten Vorgesetzten den Jobwechsel nicht über den Postweg mitteilen.
- Bleiben Sie respektvoll und ehrlich.
- Verraten Sie nicht zu viel.
Was für ein Datum muss in der Kündigung stehen
Dauer Arbeitsverhältnis | Kündigungsfrist |
---|---|
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Wie sieht eine rechtsgültige Kündigung aus : Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden, damit sie rechtsgültig ist. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, d.h. das Kündigungsschreiben muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden (§ 623 BGB). Kündigungen durch Telefax oder E-Mail oder gar münchlich sind unwirksam. Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß zugehen.
Grundsätzlich müssen Sie im Kündigungsschreiben kein Kündigungsdatum angeben. Es ist ausreichend, dass Sie „fristgerecht“ kündigen. Denn eine Kündigung ist einerseits davon abhängig, was vertraglich vereinbart wurde und andererseits von dem Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.
Was darf bei einer Kündigung nicht fehlen
Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da eine handschriftliche Unterschrift nicht fehlen darf, reicht eine mündliche Kündigung oder per E-Mail nicht aus. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund angeben.Das Datum bei der Kündigung zum Monatsende ist immer der letzte Tag des Monats. Bei einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zum Beispiel einem Monat im Oktober 2023 ist also immer das Monatsende zum Ende des nächsten Monats, hier November 2023, möglich.5. Fristenberechnung
Art der Kündigungsfrist | Ausspruch der Kündigung | letztmöglicher Zugang der Kündigung |
---|---|---|
4 Wochen zum Monatsende | in Monaten mit 31 Tagen | am 03. des Monats |
in Monaten mit 30 Tagen | am 02. des Monats | |
im Februar mit 28 Tagen | am 31. Januar | |
im Februar mit 29 Tagen (Schaltjahr) | am 01. Februar |
Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam. Eine Kündigung per Mail, Whats App, SMS, Fax oder eine nur mündlich oder telefonisch ausgesprochene Kündigung („Sie sind gefeuert! “) ist unwirksam.
Kann eine Kündigung vom Arbeitgeber abgelehnt werden : Eine Kündigung muss, um wirksam zu sein nicht „akzeptiert“ werden. Weder Arbeitgeber:innen noch Arbeitnehmer:innen können eine Kündigung ablehnen. Grundsätzlich sollten Sie eine erhaltene Kündigung aber immer von einem oder einer Expert:in für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Was darf in einer Kündigung nicht drin stehen : Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund in der Kündigung nicht angeben. Die Angabe des Grundes der Kündigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung (so auch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.2004 EzA § 242 BGB). In der Kündigungserklärung des Arbeitgebers muss in der Regel kein Kündigungsgrund angegeben werden.
Was muss einer Kündigung vorausgehen
In der Regel muss einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Ohne vorherige Abmahnung ist die Kündigung unwirksam, sofern die Abmahnung nicht ausnahmsweise entbehrlich war. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer erklärt hat, weiter Pflichtverletzungen zu begehen.
Grundsätzlich müssen Sie im Kündigungsschreiben kein Kündigungsdatum angeben. Es ist ausreichend, dass Sie „fristgerecht“ kündigen. Denn eine Kündigung ist einerseits davon abhängig, was vertraglich vereinbart wurde und andererseits von dem Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.Enthält Dein Arbeitsvertrag keine eigene Regelung zu den Kündigungsfristen oder verweist er auf das Gesetz, gilt die gesetzliche Frist aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage.
Wann gilt eine Kündigung als angenommen : Eine Kündigung ist rechtlich erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger (Beschäftigten) auch tatsächlich zugeht. Kommt es in einem Kündigungsprozess zum Streit über den Zugang einer Kündigung obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast des (fristgerechten) Ausspruchs und Zugangs einer Kündigung.