Antwort Was ist Kita-Zuschuss? Weitere Antworten – Was bedeutet Kitazuschuss
Der Kita-Zuschuss, häufig als Zuschuss zur Kinderbetreuung bezeichnet, ist im § 3 Nr. 33 EStG geregelt. Er stellt für ein Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit dar, dem Arbeitnehmer eine finanzielle Unterstützung anbieten zu können. Es handelt sich um einen zweckgebundenen Zuschuss.Die Erstattung bzw. der Zuschuss, den Sie gewähren, darf die tatsächliche Höhe der Kinderbetreuungskosten nicht übersteigen. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für den Kita-Zuschuss.Arbeitgeber können mit dem Kindergartenzuschuss die Kosten für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung der nicht schulpflichtigen Kinder entweder anteilig oder auch in Gänze übernehmen. Dieser Kita-Zuschuss ist für Arbeitgeber und Mitarbeiter steuerfrei.
Welche lohnart Kindergartenzuschuss : Bei der Lohnart 880 handelt es sich um die Stammlohnart für Kindergartenzuschüsse für LODAS. Im Dokument Kindergartenzuschuss (Beispiele für LODAS) erhalten Sie weitere Informationen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet Kindergartenzuschuss zu zahlen
Der Kindergartenzuschuss ist für beide Seiten steuerfrei und teilweise lukrativer als eine (steuerpflichtige) Gehaltserhöhung. Die Höhe des Zuschusses ist oft individuell verhandelbar. Der Kita-Zuschuss ist eine freiwillige Leistung. ArbeitgeberInnen sind nicht verpflichtet, ihn zu zahlen.
Können beide Elternteile Kita Zuschuss erhalten : Können beide Elternteile einen Kindergartenzuschuss erhalten Ja, wenn die Eltern nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind und die Zuschüsse insgesamt nicht höher sind als die tatsächlichen Betreuungskosten.
Können beide Elternteile einen Kindergartenzuschuss erhalten Ja, wenn die Eltern nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind und die Zuschüsse insgesamt nicht höher sind als die tatsächlichen Betreuungskosten.
Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten: Absetzbarkeit
Den Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten können Arbeitgeber in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen.